Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) erhalten angesichts der derzeit diskutieren Regularien/Beschränkungen viel Aufmerksamkeit.
PFAS, auch als "Ewigkeits-Chemikalien" bekannt, sind definiert als Stoffe, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (CF2-) Kohlenstoffatom ohne daran gebundenes H/Cl/BR/I enthalten und umfassen weit über 10.000 verschiedene Substanzen. Sie sind in der Umwelt und im menschlichen Körper auf unbestimmte Zeit nachweisbar und können je nach Substanz auch zu gesundheitlichen Problemen führen. PFAS sind mittlerweile auch in Böden und Gewässern weit verbreitet.
In der Industrie sind PFAS-Stoffe sehr beliebt, da sie thermisch und chemisch stabil sind und daher in unterschiedlichsten Anwendungen eingesetzt werden können. Neben dem Einsatz in Feuerlöschschäumen finden sich die Substanzen auch in Beschichtungen, Verpackungen, Farben, Pflanzenschutzmitteln und Medizinprodukten.
Auch die bei Ensinger verarbeiteten Fluorpolymere PTFE und PVDF fallen unter diese Definition.
Am 23. März 2023 veröffentlichte die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) einen Vorschlag zur grundsätzlichen Beschränkung von PFAS, die über die EU-Chemikalienverordnung REACH geregelt werden soll. Auch der Import von PFAS-Fertigprodukten aus Nicht-EU-Ländern wäre betroffen.
Das bedeutet, dass auch Ensinger Produkte, die Fluorpolymere oder Additive auf Fluorbasis enthalten, von einem Verbot betroffen wären, obwohl Fluorpolymere nach den Kriterien der OECD als unbedenkliche Polymere eingestuft sind.
So gibt es beispielsweise auch PTFE- und PVDF-Typen, die für den direkten Lebensmittelkontakt geeignet sind.
Bis September 2023 läuft noch eine Stellungnahmefrist, in der interessierte Kreise, Unternehmen und Verbände Daten und Standpunkte zum Beschränkungsvorschlag an die ECHA übermitteln können.
Mit einer Entscheidung, inwieweit und ob der Gesetzesvorschlag umgesetzt wird, ist nicht vor Mitte 2024 zu rechnen. Aus heutiger Sicht wird eine Beschränkung frühestens im Jahr 2025 in Kraft treten. Einige PFAS-Substanzen (z.B. PFOA) sind jedoch bereits heute durch gültige EU-Verordnungen geregelt. Gültige Konformitätserklärungen erhalten Sie auf Anfrage.
Ensinger steht in engem Austausch mit den relevanten Rohstofflieferanten und beobachtet die Prozesse rund um die PFAS-Beschränkung intensiv, um auf Änderungen reagieren zu können.
Bei der Herstellung unserer Konstruktionskunststoffe wie POM, PA und PET sowie der Hochleistungskunststoffe PPS, PPSU, PEEK und PI werden typenspezifisch PTFE oder PVDF als Additiv eingesetzt, für PFAS-freie Alternativen wenden Sie sich bitte an unsere Anwendungstechnik.
Für weitere Fragen oder Konformitätserklärungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: