Eine ATEX-Bescheinigung ist häufig erforderlich, wenn eine Anwendung in gefährlichen Prozessen oder in Verbindung mit gefährlichen Werkstoffen oder Produkten zum Einsatz kommen soll. Dies kommt oft in der Halbleiter- und Elektronikindustrie, aber auch in der Chemie- und Lebensmittelindustrie vor.
Diese Anwendungen sind häufig betroffen:
- Verarbeitung und Umgang mit Explosivstoffen
- Verarbeitung von pulverförmigen Stoffen mit sehr speziellen Oberflächen (Mehl, Staub) und einem niedrigen Entzündungspunkt
- Verarbeitung von Compounds, die explosiven Staub erzeugen können, z. B. in einigen Prozessen der Kunststoffherstellung
- Schnittprozesse, in denen kleine Partikel entstehen, die sich elektrostatisch aufladen und somit eine explosive Staubatmosphäre bilden können Durch die elektrostatische Ladung kann ein Zündfunken mit hoher Spannung entstehen.
Die ATEX-Richtlinien der Europäischen Union wurden eingeführt, um die sichere Verwendung von Werkstoffen und Produkten in dieser potenziell gefährlichen Umgebung sicherzustellen. Der Begriff ATEX wird von der französischen Abkürzung für „Atmosphère EXplosible“ abgeleitet. Die Vorschriften umfassen derzeit zwei Richtlinien der Europäischen Union für den Bereich Explosionsschutz: die ATEX-Geräterichtlinie 94/9/EG und die ATEX-Richtlinie 1999/92/EG.
Diese Dokumente enthalten allgemeine Empfehlungen in Bezug auf den Explosionsschutz für Werkstoffe:
-
die elektrisch leitfähig sind, um eine Selbstentzündung zu vermeiden
- die keine entzündlichen Lösungsmittel, elastifizierende oder verdampfende Additive enthalten
Da Ensinger Produkte und keine Geräte herstellt, können wir keine Bescheinigungen in Bezug auf die Richtlinien für ATEX-Werkstoffe für unsere Produkte ausstellen. Wir können jedoch die Produkteigenschaften beschreiben, um die ATEX-Dokumentation der Endanwendung zu unterstützen. Die Eignung der effektiven Funktion unserer Produkte in allen Prozessen oder Ausrüstungselementen, die für den Explosionsschutz bestimmt sind, muss in der eigentlichen Anwendung getestet werden.
Ensinger kann beispielsweise bestimmte Eigenschaften unserer Halbzeuge bestätigen, u. a.:
- den Oberflächenwiderstand und Durchgangswiderstand von ELS-Material
- Bestätigung des Widerstandswerts der Halbzeuge von 109
- Erklärung, dass das entsprechende Produkt nicht entzündlich ist (z. B. Einstufung als V-0 gemäß UL94 für Hochleistungskunststoffe, mehr unter FAR-getestete Kunststoffe)
- Erklärung, dass keine entzündlichen Additive enthalten sind
Für ATEX-Werkstoffe können wir die folgenden Werkstoffe von Ensinger mit entsprechender elektrischer Leitfähigkeit bieten: