Alle Mitarbeiter sollen Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten vorfinden und unternehmerisches Risiko eingehen dürfen.
Wir zeigen aufrichtige Wertschätzung und gehen zuerst mit guten Motiven und gutem Verhalten der Anderen aus.
Die Qualität unserer Abläufe und Produkte bildet die Basis für unseren Geschäftserfolg.
Unsere Verantwortung für die Umwelt veranlasst uns, nachhaltig zu wirtschaften und die ökologischen Auswirkungen unseres Handelns bereits im Voraus zu prüfen.
Umweltschutz hängt vom Verhalten aller ab. Deswegen leistet bei uns jeder Mitarbeiter seinen Beitrag zum Umweltschutz. Zur Erreichung unserer Ziele stellen wir den Mitarbeitern die erforderlichen Mittel zur Verfügung und informieren regelmäßig über den Fortschritt.
Menschenrechte achten – Umwelt schonen: Das ist für Ensinger ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Es ist unser Anspruch und unser Ziel, dass Menschenrechte und Umweltschutz sowohl in den Tochtergesellschaften von Ensinger als auch in der gesamten Lieferkette geachtet, vor allem aber auch gefördert werden.
Die Grundsatzerklärung dokumentiert die Haltung von Ensinger zur Achtung der Menschenwürde und zum Schutz von Klima und Umwelt. Sie beschreibt, was Ensinger konkret tut, um diese grundsätzliche Haltung im täglichen Handeln bestmöglich umzusetzen. Die Erklärung wurde von der Geschäftsführung verabschiedet. Sie ist auf deutsch und englisch verfügbar.
Rechtlich einwandfreies Verhalten und die Achtung grundlegender Regelwerke tragen nicht nur maßgeblich zu erfolgreichem Wirtschaften bei, sondern stärken auch die Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern. Die Einhaltung von Recht und Gesetz erwartet Ensinger daher nicht nur von seinen Mitarbeitern, sondern auch von seinen Geschäftspartnern. Der Verhaltenskodex für Geschäftspartner fasst diese Erwartungen zusammen.
Um mit den Menschenrechtsbeauftragten bei Ensinger in Kontakt zu treten oder einen Verstoß im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu melden, bieten wir Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail:
[obfemailstart]aHVtYW5yaWdodHNAZW5zaW5nZXJwbGFzdGljcy5jb20=[obfemailend]
Post:
Ensinger GmbH, Compliance, Rudolf-Diesel-Straße 8. 71154 Nufringen, Deutschland
Whistleblower System:
ensinger.schindhelm-wbsolution.com
Ensinger ist sich seiner Pflichten gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh) bewusst und ergreift die notwendigen organisatorischen Maßnahmen, damit die Produkte den REACh-Anforderungen entsprechen. Im Sinne von REACh ist Ensinger als Kunststoffverarbeiter ein „nachgeschalteter Anwender“, dessen Hauptverpflichtung hinsichtlich REACh darin besteht, für seine Erzeugnisse und Gemische Mitteilungs- und Informationspflichten entlang der Lieferkette sicherzustellen.
Die RoHS- Richtlinie dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in der europäischen Union. Kunststoff-Produkte von Ensinger fallen nicht in den Geltungsbereich der RoHS -Richtlinie, jedoch unterstützt Ensinger seine Kunden in der Lieferkette, die Anforderungen der RoHS -Richtlinie zu erfüllen. Daher können auf Anfrage entsprechende Konformitätserklärungen bereitgestellt werden.
Als Unternehmen mit Sitz in der EU unterliegt Ensinger den zollrechtlichen und außenwirtschaftlichen Bestimmungen der EU sowie einer Vielzahl an weiteren Bestimmungen. Ensinger nimmt seine zollrechtlichen und außenwirtschaftlichen Verpflichtungen ernst und hält diese ein. Das AEO Zertifikat finden Sie hier.
Jedes unternehmerische Handeln ist mit Chancen und Risiken verbunden, deren Management einen entscheidenden Erfolgsfaktor für die Weiterentwicklung des Unternehmenswerts darstellt.
Dabei ist es nicht Aufgabe des Risikomanagements, Risiken soweit irgend möglich zu vermeiden. Jedoch ist es wichtig, Risiken auf ein akzeptables Maß zu begrenzen und gezielt zu kontrollieren und zu steuern. Dementsprechend wird durch Prozesse und Richtlinien sichergestellt, dass Risikoabwägungen von Beginn an in den Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden. Die Identifikation und Steuerung von Chancen und Risiken werden in Risikomatrizen erfasst und durch die Bereichsverantwortlichen bewertet. Wo erforderlich, werden weitere Maßnahmen festgelegt.
Die ermittelten Chancen und Risiken werden verdichtet an die Geschäftsführung berichtet und im regelmäßigen Steuerkreis des Risk & Compliance Committee besprochen.