Compliance – Eine Frage der richtigen Haltung

Für Ensinger bedeutet Compliance mehr als nur die Einhaltung geltender Gesetze.  Compliance ist ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur. Unser Ziel ist es, stets ethisch und integer zu handeln. 

Das ethisch verantwortungsvolle und rechtmäßige Verhalten jedes Einzelnen bei Ensinger bildet eine Vertrauensbasis für Geschäftspartner, Stakeholder und die Öffentlichkeit; und ist letztlich die Basis für den Erfolg der Ensinger Gruppe. 

Aus diesem Grund hat Ensinger hat ein Compliance Management System etabliert, dessen Strukturen, Prozesse und Maßnahmen darauf abzielen, in jeder Hinsicht ordnungsgemäßes Verhalten im Konzern zu fördern und vor allem systematische Verstöße gegen geltendes Recht zu vermeiden.


Verhaltenskodex

Der Ensinger Verhaltenskodex bildet die Grundlage unserer Compliance Kultur. Er beschreibt die Grundsätze des ethisch verantwortungsvollen und rechtmäßigen Verhaltens.

Der Verhaltenskodex gibt Orientierung im beruflichen Alltag sowie in schwierigen Situationen und hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Der Verhaltenskodex gilt konzernweit für alle bei Ensinger. 


Einen compliance verstoss melden

Ethisch verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln hat für Ensinger eine hohe Priorität; daher sollte Fehlverhalten frühzeitig erkannt werden. Mitarbeiter und Geschäftspartner von Ensinger müssen in der Lage sein, frühzeitig Hinweise über potenzielles Fehlverhalten zu melden. Daher haben wir verschiedene Meldewege eingerichtet.
  • Jeder. Unerheblich ist, ob Sie von dem möglichen Verstoß betroffen sind oder hiervon lediglich Kenntnis erlangt haben. Unser Hinweisgeber-System steht jedem offen, nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ensinger Gruppe. 
  • Bitte melden Sie jeden Verdacht auf einen tatsächlichen oder potenziellen Verstoß gegen Gesetze oder den Verhaltenskodex von Ensinger im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten von Ensinger. Von besonderer Bedeutung  sind Vorgänge, die auf eine strafbare Handlung (z.B. Diebstahl, Betrug, Bestechung, Umweltstraftaten etc.) oder auf einen systematischen Verstoß gegen geltende Regeln hindeuten. 

    Auch ein mögliches Fehlverhalten von Geschäftspartnern, das im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Ensinger steht, kann gemeldet werden (z.B. ein Verstoß gegen Menschen- und Umweltrechte in der Lieferkette).

  • Ja, die Angabe Ihres Namens ist freiwillig. Das System stellt ein vertrauliches Postfach für die zukünftige Kommunikation mit dem Compliance Team bereit. Während des gesamten Meldeverfahrens werden Sie zu keinem Zeitpunkt dazu aufgefordert, Ihren Namen oder Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Dennoch möchten wir Sie ermutigen, Ihren Namen anzugeben, um die Bearbeitung der Meldung zu erleichtern. Sie können jedoch jederzeit anonym bleiben, wenn Sie dies wünschen. 
  • Das Vorgehen nach Eingang einer Meldung ist wie folgt:

    • Jeder Hinweisgeber erhält innerhalb von 7 Tagen ab Eingang des Hinweises eine Eingangsbestätigung. Gibt der Hinweisgeber den Hinweis anonym über das webbasierte Hinweisgeber-System oder über E-Mail ab, erfolgt die Eingangsbestätigung über den gewählten Kanal. Über diesen Kanal ist auch im weiteren Verlauf die Korrespondenz mit dem Hinweisgeber unter Wahrung der Anonymität gewährleistet. Daher ist im Fall von anonymen Hinweisen die Benennung eines Kommunikationskanals besonders wichtig, um Rückfragen der Meldestelle zu ermöglichen. 

    • Das Compliance Team bei Ensinger führt eine Plausibilitätsprüfung Ihrer Meldung durch.

    • Falls wir weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Dies erfolgt direkt, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben, oder über das geschützte Postfach, wenn Sie anonym gemeldet haben. 

    • Ist der Hinweis plausibel, ergreift das Compliance Team alle notwendigen Ermittlungsmaßnahmen, um den Sachverhalt aufzuklären. Dazu werden relevante, zur Aufklärung des Hinweises erforderliche Informationen eingeholt und ausgewertet. Falls nötig bitten wir Sie um weitere Informationen. 

    • Je nach Komplexität des Sachverhalts kann die Untersuchung der Meldung einige Zeit in Anspruch nehmen. Spätestens drei Monate nach Meldung werden wir Sie über das Untersuchungsergebnis oder zumindest den aktuellen Stand informieren. 
  • Die Vertraulichkeit der Identität und gegebenenfalls auch Anonymität von Hinweisgebern, von Personen, die bei der Meldung unterstützen, und aller in der Meldung genannten Personen ist von den aufklärenden Personen zu wahren. Hierbei gelten die gesetzlichen Ausnahmen, etwa bei vorsätzlicher oder grob fahrlässig unrichtiger Meldung oder einem Auskunftsanspruch einer Strafverfolgungsbehörde.
  • Als Hinweisgeber sind Sie vor Benachteiligung geschützt, insbesondere vor Diskriminierung, Aufgabenverlagerung, Versagung einer Beförderung oder Abgabe einer negativen Leistungsbeurteilung, Suspendierung, Kündigung oder ähnlichem Verhalten Ihnen gegenüber aufgrund der Meldung. Diese und andere Benachteiligungen sind verboten. Bereits die Androhung oder der Versuch sind untersagt. Dieser Schutz gilt auch für Personen, die Sie bei der Abgabe einer solchen Meldung unterstützen.
  • Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei Compliance Meldungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Kontakt mit dem compliance team

Für weitere Informationen oder Anfragen wenden Sie sich bitte auf einem der folgenden Wege an das Compliance Team.